„Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat … entschieden, dass Gemeinden Steuern … auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben dürfen…“
„Wir haben jetzt Klarheit: Die Einführung einer Citytax ist möglich“,
sagte Finanzsenator Nußbaum (parteilos) am Mittwoch in einer ersten Reaktion auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes.
Damit steht der Einführung einer Citytax in Berlin rechtlich nichts mehr im Wege.
Wir, der kulturpolitische Zusammenschluss der freien Berliner Kunstszene, begrüßen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes.
Wir fordern die Berliner Regierungskoalition auf, ihr im Koalitionsvertrag vereinbartes Ziel der Einführung einer Citytax umzusetzen, das rechtliche Regelwerk dafür zu schaffen und die Citytax wie geplant zum 01. Januar 2013 einzuführen.
Die Berliner Regierungskoalition selbst weist darauf hin, dass 70% der Touristen wegen Kunst und Kultur nach Berlin kommen. Kultur ist damit der Motor des wichtigsten Berliner Wirtschaftszweiges. Zum Wohle der gesamten Stadt gilt es sicher zu stellen, dass Berlin auch in Zukunft über ein attraktives vielfältiges und freies kulturelles Leben verfügt.
Daher muss gewährleistet werden, dass bei Einführung der Citytax mindestens 50% der Einnahmen aus dieser Steuer in die Förderung der freien kulturellen Szene